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WOHNUNG · VERKAUF VORBEREITEN

Wohnung renovieren oder im bestehenden Zustand verkaufen?

Eine Renovierung vor dem Verkauf ist wirtschaftlich sinnvoll, wenn ein plausibel belegbarer zusätzlicher Erlös die zusätzlichen Kosten, die längere Kapitalbindung und das Projektrisiko ausreichend trägt. Entscheiden Sie deshalb nicht nach den Baukosten allein. Vergleichen Sie einen Verkauf im dokumentierten Bestand mit klar abgegrenzten Maßnahmenpaketen. Technisch notwendige Arbeiten, einfache Verkaufsaufbereitung und eine umfassende Modernisierung lösen unterschiedliche Aufgaben.

AUF EINEN BLICK
  • Den erwarteten Mehrerlös anhand passender Wohnungen begründen; Baukosten sind kein Wertzuwachs.
  • Nur zusätzliche Kosten und Zeitfolgen zwischen den Varianten vergleichen.
  • Vor Grundriss-, Fenster- oder Leitungsänderungen Zustimmungen und baurechtliche Anforderungen klären.

Welche Entscheidung soll die Renovierung erleichtern?

Legen Sie Verkaufsziel, verfügbares Budget und spätesten gewünschten Abschluss fest. Eine leer stehende Wohnung mit klar erkennbarem Renovierungsbedarf kann Käufer ansprechen, die ihren eigenen Grundriss und ihre eigene Ausstattung wählen möchten. Andere Interessenten suchen einen sofort nutzbaren Zustand. Welche Gruppe für Ihre Wohnung tatsächlich relevant ist, hängt unter anderem von Lage, Größe und dem passenden Marktsegment ab.

Trennen Sie außerdem Probleme der Präsentation von baulichen Problemen. Räumen, Reinigen, gute Dokumentation und ein nachvollziehbarer Grundriss können Unklarheiten beseitigen, ohne eine neue Küche einzubauen. Ein Feuchtefleck verlangt dagegen zuerst eine Ursachenklärung. Übermalen schafft weder einen belastbaren Befund noch eine fachgerechte Reparatur. Halten Sie bekannte Schäden und bereits erfolgte Untersuchungen für die Verkaufsunterlagen fest.

Vergleichen Sie klar abgegrenzte Pakete

Definieren Sie höchstens wenige, gut unterscheidbare Varianten. Für jede Variante braucht es einen konkreten Leistungsumfang: Welche Räume, Oberflächen und Anlagen werden bearbeitet, was bleibt bestehen und welches Ergebnis wird geschuldet? Die Sammelbezeichnung renoviert kann sonst sehr verschiedene Zustände beschreiben. Beschreiben Sie bei einer Elektromaßnahme beispielsweise den geprüften Umfang statt pauschal neue Elektrik zu versprechen.

Drei mögliche Varianten für die eigene Prüfung
VarianteTypischer UmfangEntscheidende Frage
Bestand dokumentierenUnterlagen, Reinigung, MängelbefundeKann der Käufer den Aufwand verlässlich einschätzen?
Gezielt instand setzenKonkrete Defekte und ausgewählte OberflächenVerbessert sich Nutzbarkeit ohne großes Folgeprojekt?
Umfassend modernisierenAbgestimmtes Ausbau- und AusstattungskonzeptTrägt der Markt die Gesamtkosten samt Zeitrisiko?

Welche Kosten und Voraussetzungen werden leicht übersehen?

Holen Sie Angebote auf derselben Leistungsbeschreibung ein. Vergleichen Sie enthaltene Mengen, Entsorgung, Untergrundvorbereitung, Nebenarbeiten, Steuern und Fertigstellungstermine. Ein günstiges Bodenangebot kann das Entfernen alter Beläge ausschließen; ein Badangebot kann notwendige Leitungsarbeiten noch offenlassen. Fragen Sie für solche Positionen nach einer Untersuchung oder einer ausdrücklich bezeichneten Kostenspanne.

Vor Änderungen sind Wohnungseigentumsrecht und Baurecht gesondert zu prüfen. § 16 WEG regelt unter anderem Zustimmungen bei möglichen Eingriffen in schutzwürdige Interessen anderer Eigentümer. Art und Umfang eines Wiener Bauvorhabens bestimmen wiederum das erforderliche baurechtliche Verfahren. Eine Auskunft der Hausverwaltung ersetzt keine technische oder rechtliche Prüfung eines Wanddurchbruchs. Klären Sie diese Voraussetzungen, bevor verbindliche Bau- und Verkaufstermine zugesagt werden.

Grundlagen: RIS [1] · Stadt Wien [2]

Wie wird der zusätzliche Verkaufserlös plausibel?

Vergleichen Sie Wohnungen mit tatsächlich ähnlicher Lage, Nutzbarkeit, Gebäudequalität und Ausstattung. Der Abstand zwischen einem unsanierten Angebot und einem hochpreisigen Erstbezug beweist noch keinen erzielbaren Renovierungsgewinn. Im Vergleichswertverfahren verlangt § 4 LBG geeignete Kaufpreise und nachvollziehbare Berücksichtigung wertrelevanter Unterschiede. Das ist auch für Ihre vorbereitende Marktprüfung eine sinnvolle Leitlinie.

Bitten Sie für jede Variante um eine begründete Erlösspanne und eine Einschätzung der Vermarktungsdauer. Ein neues Bad kann einem anderen Käufergeschmack entsprechen, als Sie selbst erwarten. Umgekehrt kann die Beseitigung einer klar erkennbaren technischen Unsicherheit einen Entscheidungsprozess erleichtern, ohne einen genau gleichen Eurobetrag als Preiszuwachs auszulösen. Dokumentieren Sie deshalb die angenommene Käufergruppe und die verwendeten Vergleichsfälle.

Grundlagen: RIS [3]

Rechnen Sie mit Grenzen und einem Abbruchpunkt

Die wirtschaftliche Kernfrage lautet: zusätzlicher Erlös abzüglich zusätzlicher Renovierungs-, Neben- und Haltekosten. Führen Sie nur Kosten als Unterschied an, die sich zwischen den Varianten tatsächlich ändern. Bereits angefallene Ausgaben sind für diese Zukunftsentscheidung grundsätzlich keine neu auslösbaren Kosten. Persönliche Steuern und Finanzierung können den verfügbaren Nettoerlös beeinflussen und werden bei relevanten Unterschieden gesondert geprüft.

Ermitteln Sie außerdem den nötigen Mindestmehrerlös und eine ungünstigere Variante: Was passiert bei längerer Bauzeit, höheren Kosten oder einem geringeren Verkaufspreis? Legen Sie einen Abbruchpunkt fest, etwa wenn die Ursachenprüfung zusätzliche umfangreiche Arbeiten ergibt. Bei späterem Weiterverkauf nach Modernisierung gehören Leistungsnachweise, Rechnungen und erforderliche Abschlussunterlagen in die Objektakte. Prüfbarkeit ist ein Bestandteil der Verkaufsqualität.

PRAXIS VERSTEHEN · FIKTIVES BEISPIEL

Fiktive Rechnung: Ein höherer Verkaufspreis reicht nicht aus

Erfundener Vergleich für dieselbe frei nutzbare Wohnung. Angenommener Erlös im Bestand: 300.000 Euro; nach einem definierten Paket: 335.000 Euro. Beides sind reine Szenariowerte, keine Wiener Marktpreise.

  1. Der angenommene Mehrerlös beträgt 35.000 Euro. Das Paket kostet 24.000 Euro, zusätzliche Planung und Nebenarbeiten 3.000 Euro, zusätzliche Haltekosten 4.000 Euro.
  2. Es verbleiben 35.000 − 24.000 − 3.000 − 4.000 = 4.000 Euro vor weiteren Preis-, Kosten- und individuellen Steuerwirkungen.
  3. Sinkt der angenommene Renovierungserlös auf 329.000 Euro, beträgt die Differenz nach denselben Zusatzkosten minus 2.000 Euro. Der rechnerische Ausgleich liegt bei 331.000 Euro Renovierungserlös.
Was Sie daraus mitnehmen

Das geringe Polster macht die Entscheidung empfindlich. Erst belastbare Angebote und passende Marktnachweise zeigen, ob die Modernisierung dieses Risiko rechtfertigt.

FÜR IHRE IMMOBILIE

Ihre nächsten Prüfschritte

Halten Sie fest, was Sie bereits klären konnten und welche Unterlagen Sie noch benötigen.

0 von 4 Punkten geklärtIhre persönliche Auswahl

Verkaufsziel und spätesten gewünschten Termin festlegen

Zeigt, ob ein Bauprojekt zum Zeit- und Liquiditätsrahmen passt.

Woher bekomme ich die Grundlage?

Eigene Entscheidungsvorgaben vor Gesprächen schriftlich festhalten.

Maßnahmenpaket mit vergleichbaren Angeboten definieren

Macht ausgeschlossene Leistungen und mögliche Nachträge sichtbar.

Woher bekomme ich die Grundlage?

Fachbetriebe anhand derselben Leistungsbeschreibung anfragen.

Technische Ursachen und erforderliche Zustimmungen prüfen

Verhindert eine Kalkulation auf ungesichertem Leistungsumfang.

Woher bekomme ich die Grundlage?

Befugte Fachpersonen, Hausverwaltung und zuständige Baubehörde.

Mehrerlös und Verzögerung als Spannen rechnen

Zeigt den Mindestmehrerlös und die Belastbarkeit der Entscheidung.

Woher bekomme ich die Grundlage?

Kostenraster mit fachlich begründeten Vergleichsdaten verbinden.

Lesen und Prüfen sind ohne Anmeldung möglich. Gespeicherte Prüflisten finden Sie privat unter Mein Bereich. Die Auswahl bestätigt keine fachliche Prüfung Ihrer Immobilie.

Quellen und Stand

Die folgenden Grundlagen unterstützen diesen Leitartikel. Für Ihr konkretes Objekt zählen die aktuellen Unterlagen und die jeweils anwendbaren Voraussetzungen.

  1. RISWohnungseigentumsgesetz 2002 § 16: Nutzung, Änderung und Erhaltung
  2. Stadt WienBauanzeige: Art des Bauverfahrens und erforderliche Genehmigungen
  3. RISLiegenschaftsbewertungsgesetz § 4: Vergleichswertverfahren

Redaktioneller Stand: 11.09.2026. Beispiele erläutern Zusammenhänge und enthalten keine individuell ermittelte Immobilienbewertung. Redaktion und Quellenarbeit.

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