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GRUNDSTÜCK · BODENWERT

Welche Grundstücke eignen sich als Vergleich für den Bodenwert?

Ein Grundstücksvergleich ist belastbar, wenn die zulässige und praktisch erreichbare Nutzung sowie Lage, Größe, Zuschnitt, Erschließung, Rechte und Zeitpunkt hinreichend zusammenpassen. Ein ähnlicher Quadratmeterpreis oder derselbe Bezirk reichen dafür nicht. Erfassen Sie zuerst die Merkmale und den Vertragsumfang jedes Falls. Erst danach lässt sich beurteilen, welche Kaufpreise geeignet sind und welche Unterschiede nachvollziehbare Anpassungen erfordern.

AUF EINEN BLICK
  • Vergleichen Sie zuerst die Nutzungsmöglichkeiten und den Entwicklungsstand, anschließend den Preis.
  • Angebote, tatsächlich erzielte Kaufpreise und Modellwerte als unterschiedliche Datenarten kennzeichnen.
  • Unterschiede begründen; fehlende Belege werden nicht durch erfundene Prozentkorrekturen geheilt.

Definieren Sie das Grundstück vor der Suche

Schreiben Sie einen kurzen Suchauftrag: Bewertungsstichtag, Grundstücksfläche samt Quelle, geltende Nutzung, Projektstatus, Erschließung und wesentliche Rechte. Beschreiben Sie auch die Zielgruppe, die diese Nutzung tatsächlich nachfragen könnte. Eine kleine Fläche für ein Eigenheim und ein Grundstück für eine größere Entwicklung können denselben Bezirk teilen und dennoch unterschiedlichen Teilmärkten angehören.

Trennen Sie den heutigen Grundstückszustand von einer erst angestrebten Entwicklung. Ist eine zusätzliche Nutzung ungeprüft, darf sie nicht zur stillen Auswahlregel werden. Sonst werden bevorzugt jene Vergleichsobjekte gesammelt, deren höhere Preise genau diese bereits gesicherte Eigenschaft enthalten. Die amtliche Wiener Planauskunft und die maßgeblichen Unterlagen bilden einen Ausgangspunkt; die konkrete Projektprüfung bleibt zusätzlich erforderlich.

Grundlagen: Stadt Wien [2]

Welcher Preis wurde wofür bezahlt?

§ 4 Liegenschaftsbewertungsgesetz beschreibt den Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen hinreichend ähnlicher Sachen. Zeitliche Nähe, vergleichbare Gebiete und die Berücksichtigung wertrelevanter Unterschiede gehören dazu. Ungewöhnliche oder persönliche Vertragsumstände müssen erkannt und gegebenenfalls nachvollziehbar bereinigt werden. Diese Grundsätze sind auch für die Prüfung Ihrer Vergleichsliste hilfreich; der konkrete gesetzliche Anwendungsbereich ist vom Bewertungsauftrag abhängig.

Erfassen Sie bei jedem Fall Kaufpreisart, Vertragsdatum, Informationsquelle und übertragenen Umfang. Ein Preis kann mehrere Grundstücke, einen Altbestand oder zusätzliche Vereinbarungen umfassen. Bei einem Paketkauf darf eine unbekannte Aufteilung nicht durch schlichtes Teilen nach Flächen ersetzt werden. Inserate helfen, Konkurrenzangebote zu verstehen, belegen aber noch keinen erzielten Marktpreis. Doppelte Anzeigen zählen als ein Objekt, auch wenn Preis oder Anbietername wechseln.

Grundlagen: RIS [1]

Prüfen Sie jeden Fall mit derselben Matrix

Die folgende Matrix ist ein Arbeitsmittel, kein automatisches Punktesystem. Tragen Sie je Kandidat die belegte Eigenschaft ein und kennzeichnen Sie fehlende Daten. Ein besonders wichtiger Unterschied kann den gesamten Vergleich ausschließen; er wird nicht dadurch unwichtig, dass fünf andere Merkmale übereinstimmen.

Vergleichsmatrix für Grundstücke
MerkmalZu erfassenMögliche Konsequenz
Nutzung und ProjektstatusWidmung, Planungsstand, belegte ProjektgrundlagenAnderer Teilmarkt oder ungeklärtes Potenzial
LageUmfeld, Erreichbarkeit, Immissionen und konkrete MikrolageRäumliche Nähe allein kann täuschen
Größe und ZuschnittFläche, Breite, Tiefe, Gefälle und AnordnungsmöglichkeitenNicht jeder Quadratmeter trägt gleich zur Nutzung bei
ErschließungZufahrt, Leitungen, Anschlussstand und offene KostenUnterschiedlicher erforderlicher Aufwand
Bestand und BodenGebäude, nutzbarer Bestand und UntersuchungenZusätzliche Leistungen oder Risiken im Preis
Rechte und ZeitpunktDienstbarkeiten, Vertragsbedingungen, DatumAnpassung nur bei nachvollziehbarer Grundlage

Grundlagen: RIS [1]

Welche Fläche gehört unter den Kaufpreis?

Ein Preis je Quadratmeter Grundstücksfläche ist nur dann vergleichbar, wenn die Flächendefinition und der wirtschaftliche Inhalt passen. Eine große Restfläche kann den Durchschnittspreis rechnerisch senken, obwohl sie kaum zusätzliche Bebauung ermöglicht. Umgekehrt ist eine kleine Fläche mit geeigneter Anordnung nicht allein wegen ihrer Größe minderwertig. Beachten Sie dabei die Herkunft der Flächenangabe und offene Grenzfragen.

Bei Entwicklungsgrundstücken werden gelegentlich Preise auf angenommene erzielbare Nutzflächen bezogen. Diese Bezugsgröße ist nur brauchbar, wenn die Flächen auf gleichartig geprüften Projekten beruhen. Bruttogeschossfläche, Wohnnutzfläche und Verkaufsfläche dürfen nicht durcheinandergeraten. Der Wechsel des Nenners macht eine unsichere Projektannahme nicht verlässlicher. Führen Sie Grundstücksfläche und Projektfläche in getrennten Spalten.

Grundlagen: Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen [3]

Wie entsteht aus den Fällen eine begründete Einordnung?

Ordnen Sie die Kandidaten in geeignet, nach Klärung verwendbar und ungeeignet ein. Nennen Sie je Fall den entscheidenden Grund. Fordern Sie bei einer Wertanpassung eine nachvollziehbare Herleitung: Welche Eigenschaft wird korrigiert, auf welcher Datengrundlage und warum in dieser Höhe? Eine bloße Schätzregel wie „schlechter Zuschnitt minus zehn Prozent“ erklärt den Einzelfall nicht.

Wenn wenige Fälle übrig bleiben, erweitern Sie die Suche gezielt. Ein etwas weiter entferntes, strukturell ähnliches Gebiet kann informativer sein als die nächste Straße mit anderer Nutzung. Größere zeitliche Abstände benötigen eine begründete Marktbetrachtung. Reichen die Daten weiterhin nicht, werden zusätzliche Bewertungsansätze fachlich geprüft. Mehrere unsichere Zahlen zu mitteln schafft keine zusätzliche Evidenz.

Grundlagen: RIS [1]

PRAXIS VERSTEHEN · FIKTIVES BEISPIEL

Fiktiver Auswahlfall: Drei Angebote, nur ein brauchbarer Rechercheansatz

Hypothetische Vergleichssuche ohne reale Inserate, Kaufpreise oder Marktbehauptungen. Bewertet werden soll ein kleines, derzeit unbebautes Grundstück.

  1. Kandidat A liegt in unmittelbarer Nähe, setzt in seinem Angebot aber eine ungeprüfte neue Widmung voraus. Er wird nicht als Beleg für den heutigen Nutzungszustand übernommen.
  2. Kandidat B liegt weiter entfernt und hat ähnliche Nutzungs- und Erschließungsmerkmale. Sein Angebotspreis wird vorerst nur als Angebotsinformation erfasst; für einen Kaufpreisvergleich fehlt ein belegter Abschluss.
  3. Kandidat C enthält zusätzlich ein vermietetes Gebäude. Ohne getrennte Kenntnis der wertbestimmenden Bestandteile eignet sich der Gesamtpreis nicht als unmittelbarer Bodenvergleich.
Was Sie daraus mitnehmen

Das Ergebnis ist keine Preisbandbreite aus drei Zahlen, sondern eine gezielte Recherche zu einem plausiblen Kandidaten. So wird die Datenlücke sichtbar.

FÜR IHRE IMMOBILIE

Ihre nächsten Prüfschritte

Halten Sie fest, was Sie bereits klären konnten und welche Unterlagen Sie noch benötigen.

0 von 4 Punkten geklärtIhre persönliche Auswahl

Suchprofil festlegen

Verhindert die Auswahl nach einem gewünschten Preisergebnis.

Woher bekomme ich die Grundlage?

Grundstücksdossier und Bewertungsauftrag zusammenfassen.

Preisart und Vertragsumfang belegen

Trennt Angebote von Abschlüssen und zeigt enthaltene Bestandteile.

Woher bekomme ich die Grundlage?

Verfügbare Kaufunterlagen und fachliche Transaktionsrecherche.

Vergleichsmatrix ausfüllen

Macht entscheidende Unterschiede und fehlende Daten sichtbar.

Woher bekomme ich die Grundlage?

Für jeden Kandidaten dieselben Merkmale dokumentieren.

Anpassungen hinterfragen

Erkennt unbegründete Zuschläge, Abschläge und Mittelwerte.

Woher bekomme ich die Grundlage?

Bei der bewertenden Fachperson Datengrundlage und Rechenweg anfordern.

Lesen und Prüfen sind ohne Anmeldung möglich. Gespeicherte Prüflisten finden Sie privat unter Mein Bereich. Die Auswahl bestätigt keine fachliche Prüfung Ihrer Immobilie.

Quellen und Stand

Die folgenden Grundlagen unterstützen diesen Leitartikel. Für Ihr konkretes Objekt zählen die aktuellen Unterlagen und die jeweils anwendbaren Voraussetzungen.

  1. RISLiegenschaftsbewertungsgesetz § 4: Vergleichswertverfahren
  2. Stadt WienFlächenwidmungs- und Bebauungsplan
  3. Bundesamt für Eich- und VermessungswesenUmwandlung in den Grenzkataster gemäß § 17 VermG

Redaktioneller Stand: 11.09.2026. Beispiele erläutern Zusammenhänge und enthalten keine individuell ermittelte Immobilienbewertung. Redaktion und Quellenarbeit.

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