- Ein Hausvergleich muss Grundstück und Gebäude gemeinsam abbilden; die Wohnfläche allein reicht nicht.
- Boden, Baukörper und Außenanlagen getrennt erfassen, damit kein Bestandteil doppelt angesetzt wird.
- Eine mögliche Erweiterung erst nach Prüfung ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen als Szenario behandeln.
Zuerst klären, welches Haus tatsächlich bewertet wird
Beginnen Sie mit Grundstücksnummer, Einlagezahl, Adresse und Bewertungsstichtag. Gehört die Zufahrt zum selben Eigentum? Liegt der sichtbare Garten vollständig auf den erfassten Grundstücken? Wird das gesamte Haus verkauft oder nur ein Anteil? Diese Fragen verändern den Bewertungsgegenstand. Ein Foto des Hauses und die Angabe einer Wohnfläche beantworten sie nicht.
Notieren Sie danach die Nutzung: selbst bewohnt, vermietet, leer stehend oder teilweise überlassen. Stellen Sie sämtliche Baukörper zusammen, auch Garage, Gartenhaus und nachträgliche Anbauten. Für jeden Teil werden Fläche, Nutzung und Nachweis benötigt. Bei einem Haus auf fremdem Grund, einem Baurecht oder einem Kleingartenobjekt müssen die besonderen Rechtsgrundlagen gesondert geklärt werden; dieser Leitfaden unterstellt ein gewöhnliches Haus samt eigenem Grundstück.
Was der Boden zum Haus beiträgt
Zwei gleich große Grundstücke können sehr unterschiedlich nutzbar sein. Halten Sie Zuschnitt, Hanglage, Zugang, Erschließung und die Lage des Hauses auf dem Grundstück fest. Ein schmaler Gartenstreifen kann ein wertvoller privater Freiraum sein, ohne einen weiteren Bauplatz zu bilden. Umgekehrt kann ein unpraktisch platzierter Bestand eine sonst denkbare Entwicklung erschweren. Die Grundstücksfläche wird deshalb nicht ohne Prüfung mit einem beliebigen Preis für unbebautes Bauland multipliziert.
Für Wiener Grundstücke liefert das Auskunftssystem zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan einen ersten Einstieg. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass aus der Übersicht kein Rechtsanspruch folgt. Lassen Sie konkrete Erweiterungs- oder Teilungsüberlegungen anhand der maßgeblichen Bestimmungen prüfen. Schreiben Sie im Steckbrief beispielsweise: zusätzliche Bebauung ungeprüft, statt zusätzliche Baufläche vorhanden. Das vermeidet, dass eine Hoffnung unbemerkt zur Bewertungsgrundlage wird.
Grundlagen: Stadt Wien [3]
Gebäude und Außenanlagen nach ihrem Nutzen erfassen
Beim Gebäude zählen neben Größe und Bauweise die Raumaufteilung, Belichtung, Erreichbarkeit der Geschoße und der technische Zustand. Eine großzügige Fläche mit vielen Durchgangszimmern erfüllt eine andere Aufgabe als dieselbe Fläche mit gut nutzbaren Zimmern. Ordnen Sie Modernisierungen einzelnen Bauteilen zu: Eine erneuerte Küche sagt wenig über Dach, Abdichtung oder Leitungen aus. Rechnungen belegen einen Aufwand; sie beweisen keine gleich hohe Wertsteigerung.
Das Sachwertverfahren nach § 6 LBG betrachtet Boden, bauliche Anlagen und sonstige Bestandteile. Für Gebäude sind unter anderem Herstellungskosten, Alter, Zustand und wirtschaftliche Gesichtspunkte relevant. Außenanlagen wie Einfriedung, Wege oder Stützmauern werden nachvollziehbar zugeordnet. Ein Pool kann für einzelne Käufer attraktiv sein, für andere laufenden Aufwand bedeuten. Ein historischer Rechnungsbetrag ersetzt die Einschätzung seiner heutigen Marktakzeptanz nicht.
Grundlagen: RIS [1]
Ein Steckbrief verbindet Eigenschaft und Beleg
Tragen Sie keine einzelne Gesamtnote wie guter Zustand ein. Schreiben Sie beobachtbare Eigenschaften und deren Herkunft auf. Eine Unterlage kann veraltet sein, eine Besichtigung kann verdeckte Bauteile nicht beurteilen. Die Spalte offene Frage macht diese Grenzen sichtbar und zeigt, welche nächste Prüfung tatsächlich einen Unterschied machen würde.
| Bereich | Einzutragende Angabe | Beleg und offene Frage |
|---|---|---|
| Grundstück | Nummer, Fläche, Zuschnitt, Zufahrt | Grundbuch, Plan; Zufahrtsrecht geklärt? |
| Baukörper | Baujahr, Zubauten, Geschoße | Bewilligte Pläne; entspricht der Bestand diesen Plänen? |
| Flächen | Wohnen, Keller, Dach, Garage getrennt | Flächenaufstellung mit Definition und Datum |
| Zustand | Dach, Fassade, Haustechnik, Feuchte | Befund oder dokumentierte Beobachtung; Untersuchung nötig? |
| Außenanlagen | Terrassen, Wege, Mauern, Pool | Bestandsliste; schon in einem anderen Ansatz enthalten? |
| Nutzung | Eigengebrauch, Überlassung, Vermietung | Verträge; welcher Zustand gilt am Stichtag? |
Warum die Summe noch nicht der Marktwert ist
Aus einzeln erfassten Bestandteilen entsteht ein verständliches Bewertungsmodell. Das Ergebnis muss anschließend mit dem Markt für das gesamte Haus zusammenpassen. § 7 LBG verlangt in seinem Anwendungsbereich die Berücksichtigung der Verhältnisse im redlichen Geschäftsverkehr. Daraus folgt keine pauschale Zuordnung jedes Einfamilienhauses zu genau einem Verfahren. Verfügbare Vergleichsdaten, Objektbesonderheiten und Bewertungszweck bestimmen die fachliche Auswahl.
Prüfen Sie besonders Doppelzählungen: Ein aus Hausverkäufen abgeleiteter Gesamtpreis enthält bereits einen Grundstücksanteil. Diesem Preis noch einen vollen Bodenwert hinzuzurechnen wäre widersprüchlich. Ebenso darf eine geschätzte Sanierung nicht gleichzeitig über einen ausdrücklich verminderten Gebäudezustand und nochmals als identischer voller Kostenabzug berücksichtigt werden. Lassen Sie sich erklären, an welcher Stelle jede Besonderheit in das Ergebnis eingeht.
Grundlagen: RIS [2]
Fiktiver Fall: viel Garten, wenig gesichertes Ausbaupotenzial
Ein ausdrücklich erfundenes Wiener Haus besitzt laut Unterlagen 140 m² Wohnfläche, einen Keller und einen großen Garten. Die Eigentümer vermuten einen möglichen zweiten Baukörper; eine Machbarkeitsprüfung liegt nicht vor.
- Der Steckbrief erfasst Wohnfläche, Keller und Grundstück getrennt. Die Garage wird als eigener Gebäudeteil vermerkt.
- Die aktuelle Nutzung und der vorhandene Baukörper bilden die Ausgangslage der Bewertung. Der Garten wird als Bestandteil dieser Liegenschaft untersucht.
- Ein zweites Szenario beschreibt eine mögliche Entwicklung erst nach Klärung von Bebauung, Zufahrt, Kosten und zeitlichem Ablauf. Es wird nicht zum Bestandswert addiert.
Der Fall zeigt, weshalb getrennte Datenerfassung und gemeinsame Marktbetrachtung zusammengehören. Ohne Prüfung lässt sich weder ein zusätzlicher Bauplatz noch ein zusätzlicher Wert versprechen.
Ihre nächsten Prüfschritte
Halten Sie fest, was Sie bereits klären konnten und welche Unterlagen Sie noch benötigen.
Liegenschaft eindeutig abgrenzen
Welche Grundstücke und Rechte gehören zum Bewertungsgegenstand?
Woher bekomme ich die Grundlage?
Grundbuchunterlagen und vorhandene Lagepläne zusammenstellen.
Gebäude- und Flächenliste erstellen
Sind Keller, Garage und Zubauten vollständig und ohne Doppelzählung erfasst?
Woher bekomme ich die Grundlage?
Bewilligte Pläne mit der Besichtigung abgleichen.
Modernisierungen bauteilweise dokumentieren
Was wurde tatsächlich erneuert und was blieb bestehen?
Woher bekomme ich die Grundlage?
Rechnungen, Leistungsbeschreibungen und Befunde ordnen.
Wesentliche offene Annahme benennen
Welche ungeklärte Nutzung könnte das Ergebnis verändern?
Woher bekomme ich die Grundlage?
Konkrete Prüffrage an Planung oder Bewertung formulieren.
Lesen und Prüfen sind ohne Anmeldung möglich. Gespeicherte Prüflisten finden Sie privat unter Mein Bereich. Die Auswahl bestätigt keine fachliche Prüfung Ihrer Immobilie.
Quellen und Stand
Die folgenden Grundlagen unterstützen diesen Leitartikel. Für Ihr konkretes Objekt zählen die aktuellen Unterlagen und die jeweils anwendbaren Voraussetzungen.
- RISLiegenschaftsbewertungsgesetz § 6: Sachwertverfahren
- RISLiegenschaftsbewertungsgesetz § 7: Wahl des Wertermittlungsverfahrens
- Stadt WienAuskunftssystem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
Redaktioneller Stand: 11.09.2026. Beispiele erläutern Zusammenhänge und enthalten keine individuell ermittelte Immobilienbewertung. Redaktion und Quellenarbeit.
Eine Unklarheit melden