- Hauptmietzins, Betriebskosten, Umsatzsteuer und Kaution in getrennten Positionen führen.
- Befristung, Vertragsverlängerungen und Mietrechtsanwendung anhand des konkreten Vertrags prüfen.
- Ein nachhaltig angesetzter Ertrag ist keine bloße Hochrechnung des letzten Bankeingangs.
Was wird verkauft: laufender Vertrag oder freie Nutzung?
Beschreiben Sie zuerst den Zustand am Bewertungsstichtag: Wer nutzt die Wohnung, auf welcher Vertragsgrundlage und mit welchen Nebenflächen? Erfassen Sie auch einen gesondert vermieteten Stellplatz oder zugesagte Gartenrechte. Eine vermietete Einheit spricht andere Kaufinteressen an als eine sofort selbst nutzbare Wohnung. Daraus folgt jedoch kein allgemeingültiger prozentueller Abschlag.
Ein Verkauf beendet einen Mietvertrag nicht automatisch. Im Anwendungsbereich des § 2 MRG sind Rechtsnachfolger unter den dort geregelten Voraussetzungen an den Hauptmietvertrag gebunden. Die rechtliche Ausgangslage muss daher vor einer Bewertung mit freier Übergabe feststehen. Fehlt eine gesicherte Grundlage für die Beendigung, wird der bestehende Vertrag im Ausgangsfall weiter berücksichtigt.
Grundlagen: RIS [1]
Welche Vertragsfragen müssen vor einer Ertragsannahme geklärt sein?
Sammeln Sie den ursprünglichen Mietvertrag, sämtliche Nachträge, Verlängerungen, Wertsicherungsschreiben und besondere Abreden. Prüfen lassen sollten Sie insbesondere Mietzinsbildung, Befristung, Kündigungsrechte, vereinbarte Erhaltung und zulässige Kostenüberwälzung. Die Bezeichnung Eigentumswohnung entscheidet die Anwendung des Mietrechtsgesetzes nicht allein. Gebäude, Errichtung, Förderung, Vertragsdaten und mögliche Ausnahmen können relevant sein.
Ein im Vertrag genanntes Enddatum genügt nicht, um die Wohnung ab diesem Tag mit Sicherheit als frei zu bewerten. § 29 MRG enthält Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Befristungen und Regeln zur Erneuerung; für Änderungen ab 2026 sind auch die Übergangsvorschriften zu beachten. Erstellen Sie eine Chronologie der Vertragsabschlüsse und Verlängerungen, statt einen alten Befristungshinweis unverändert zu übernehmen.
Grundlagen: Stadt Wien [2] · RIS [3]
Aus der Monatszahlung wird eine prüfbare Jahresübersicht
Erfassen Sie für einen vollständigen Jahreszeitraum monatlich den vorgeschriebenen Hauptmietzins und den darauf entfallenden Zahlungseingang. Betriebskosten, Heizkosten, Umsatzsteuer und sonstige Positionen werden daneben geführt. Das verhindert, dass weiterzuleitende Beträge als Vermieterertrag erscheinen. Kautionen sind Sicherheiten und gehören nicht in den laufenden Mietertrag.
Kennzeichnen Sie Minderungen, Nachzahlungen und Rückstände mit dem betroffenen Zeitraum. Ein hoher Dezembereingang kann eine Nachzahlung enthalten und muss nicht die neue Monatsmiete sein. Prüfen Sie auch, ob Zahlungen tatsächlich dem richtigen Vertrag zugeordnet wurden. Für die Bewertungsunterlagen reichen zunächst anonymisierte Vertragskennungen; Namen oder Kontodaten werden nur weitergegeben, soweit die beauftragte Prüfung sie benötigt.
| Position | Dokumentation | Bewertungsfrage |
|---|---|---|
| Hauptmietzins Soll | Monatliche Vorschreibung und Vertragsbezug | Ist der Betrag wirksam und nachhaltig? |
| Hauptmietzins Ist | Zahlungen dem Zeitraum zuordnen | Gibt es Ausfälle oder bloße Verschiebungen? |
| Betriebs- und Heizkosten | Getrennte Vorschreibung und Abrechnung | Welche Kosten verbleiben beim Eigentümer? |
| Einmalzahlungen | Nachzahlung, Kaution, sonstiger Anlass | Gehört der Betrag überhaupt in den Ertrag? |
| Eigentümerkosten | Verwaltung, Erhaltung, weitere Lasten | Was ist künftig objektspezifisch anzusetzen? |
Welche Kosten mindern den Ertrag?
Stellen Sie die Aufwendungen zusammen, die nach der konkreten Rechts- und Vertragslage beim Eigentümer verbleiben. Dazu können nicht überwälzbare Verwaltung, Erhaltung innerhalb der Einheit, Leerstandsaufwendungen oder andere objektbezogene Kosten gehören. Die Vorschreibung der Hausverwaltung ist dafür aufzuschlüsseln. Ein Gesamtbetrag mit der Bezeichnung Betriebskosten ist noch keine geeignete Überleitung zum Bewertungsmodell.
Unterscheiden Sie das laufende Liquiditätsbudget von einer fachlichen Ertragswertrechnung. Rücklagenzahlungen, konkrete Sanierungsrechnungen und modellmäßig berücksichtigte Instandhaltung dürfen nicht ungeprüft mehrfach denselben Aufwand abbilden. Die Rückzahlung Ihres persönlichen Kredits beschreibt Ihre Finanzierung und wird nicht einfach zum allgemeinen Bewirtschaftungsaufwand der Immobilie. Bekannte Sonderbeiträge und größere Investitionen benötigen einen zeitlich passenden Ansatz.
Bestandsertrag und bedingte Möglichkeiten getrennt bewerten
Das Ertragswertverfahren betrachtet nach § 5 LBG künftige beziehungsweise erzielte Reinerträge, eine angemessene Kapitalisierung und die erwartete Nutzungsdauer. Dafür genügt weder die Bruttomiete noch eine beliebig gewählte Rendite. Welche Methoden und Parameter für Ihre Wohnung geeignet sind, hängt von Gegenstand, Zweck und verfügbarer Marktevidenz ab.
Lassen Sie den belegten Vertragsbestand als Ausgangsfall darstellen. Eine spätere Neuvermietung oder Eigennutzung erhält ein gesondertes Szenario mit Voraussetzungen, Zeitraum, Zwischenkosten und zulässiger Ertragsannahme. Fragen Sie bei abweichenden Ergebnissen nach genau diesen Stellgrößen. Ein Vergleich mit frei angebotenen Wohnungen kann eine ergänzende Orientierung liefern, ersetzt aber keine Erklärung des bestehenden Mietverhältnisses.
Grundlagen: RIS [4]
Fiktives Beispiel: 1.030 Euro Zahlung sind nicht 1.030 Euro Ertrag
Erfundene vereinfachte Monatsdaten ohne Umsatzsteuer: 850 Euro Hauptmietzins und 180 Euro vollständig weiterzuleitende Betriebskosten. Für das Beispiel wird die rechtliche Zulässigkeit der Ansätze vorausgesetzt.
- Der jährliche Soll-Hauptmietzins beträgt 850 × 12 = 10.200 Euro. Die 2.160 Euro Betriebskosten werden gesondert geführt.
- Tatsächlich gingen auf den Hauptmietzins 9.900 Euro ein. Ein offener Betrag von 300 Euro wird hinsichtlich Ursache und Einbringlichkeit geprüft.
- Bei angenommenen nachhaltigen Eigentümeraufwendungen von 1.800 Euro ergäbe sich aus dem Soll-Hauptmietzins zunächst ein Überschuss von 8.400 Euro vor weiterem Ausfallansatz, persönlichen Steuern und Finanzierung.
Die Rechnung bereitet den Ertrag auf. Sie ist kein vollständiger Ertragswert und bestimmt ohne Vertragsprüfung, Kostenmodell und Kapitalisierung keinen Wohnungswert.
Ihre nächsten Prüfschritte
Halten Sie fest, was Sie bereits klären konnten und welche Unterlagen Sie noch benötigen.
Vertrag samt allen Verlängerungen chronologisch ablegen
Macht Befristung, Nebenabreden und zeitlich relevante Rechtsfragen prüfbar.
Woher bekomme ich die Grundlage?
Eigene Vertragsakte, Mietverwaltung und gegebenenfalls Rechtsberatung.
Zwölf Monate Vorschreibungen und Zahlungen abstimmen
Trennt vereinbarte Miete von tatsächlich zugeordneten Einnahmen.
Woher bekomme ich die Grundlage?
Mietkonto, Bankbelege und Abrechnungen.
Eigentümerkosten und bekannte Investitionen aufschlüsseln
Bereitet den nachhaltigen Ertrag und den Kapitalbedarf vor.
Woher bekomme ich die Grundlage?
Hausverwaltung, eigene Rechnungen und technische Unterlagen.
Jede künftige Mietannahme mit einer Voraussetzung versehen
Verhindert die Gleichsetzung von Potenzial und gesichertem Bestand.
Woher bekomme ich die Grundlage?
Bewertungsauftrag gemeinsam mit der fachlich prüfenden Person formulieren.
Lesen und Prüfen sind ohne Anmeldung möglich. Gespeicherte Prüflisten finden Sie privat unter Mein Bereich. Die Auswahl bestätigt keine fachliche Prüfung Ihrer Immobilie.
Quellen und Stand
Die folgenden Grundlagen unterstützen diesen Leitartikel. Für Ihr konkretes Objekt zählen die aktuellen Unterlagen und die jeweils anwendbaren Voraussetzungen.
- RISMietrechtsgesetz § 2: Haupt- und Untermiete, Rechtsnachfolge
- Stadt WienGeltungsbereich des Mietrechtsgesetzes (§ 1 MRG)
- RISMietrechtsgesetz: insbesondere § 29 und Übergangsbestimmungen
- RISLiegenschaftsbewertungsgesetz: insbesondere § 5 Ertragswertverfahren
Redaktioneller Stand: 11.09.2026. Beispiele erläutern Zusammenhänge und enthalten keine individuell ermittelte Immobilienbewertung. Redaktion und Quellenarbeit.
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