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ZINSHAUS · ZINSLISTE UND ERTRAG

Die Zinsliste für eine Zinshausbewertung aufbereiten

Eine bewertbare Zinsliste zeigt für jede Einheit, was vertraglich geschuldet wird, was tatsächlich eingeht und welche Annahmen noch ungeprüft sind. Erfassen Sie Hauptmietzins, Betriebskosten und Umsatzsteuer getrennt; ordnen Sie Zahlungen den richtigen Monaten zu. Leerstand und mögliche Neuvermietung gehören in eigene Spalten. Erst die belegte Überleitung von dieser Liste zu künftig erwartbaren Erträgen schafft eine brauchbare Bewertungsgrundlage für das gesamte Zinshaus.

AUF EINEN BLICK
  • Eine Jahressumme ohne Einheiten, Bezugszeitraum und Zahlungsabgleich lässt wichtige Abweichungen unsichtbar.
  • Ausständige Miete, Leerstand und unzulässige Vorschreibung sind unterschiedliche Bewertungsfragen.
  • Jede Korrektur vom gebuchten zum erwarteten Ertrag braucht einen Betrag, einen Zeitraum und einen Beleg.

Zuerst Stichtag und vollständigen Bestand festlegen

Schreiben Sie über die Liste den Bewertungsstichtag, den Auswertungszeitraum und das Erstellungsdatum. Ein Monatsauszug beschreibt den aktuellen Stand; mindestens ein vollständiges Abrechnungsjahr hilft, Zahlungsunterbrechungen und Einmaleffekte zu erkennen. Wenn verfügbar, ergänzen zwei weitere Jahre die Entwicklung. Bei abweichenden Zeiträumen werden die Summen zunächst vergleichbar gemacht.

Geben Sie jeder Wohnung, jedem Geschäftslokal und jeder separat vermieteten Nebenfläche eine stabile Kennung. Erfassen Sie Nutzung, Geschoss, Fläche mit Herkunft, Vermietungsstatus und Vertragsreferenz. Stimmen Sie die Liste mit Plänen, Mietverträgen und Besichtigung ab. Eine zusammengelegte Wohnung kann sonst doppelt auftauchen; ein vermieteter Lagerraum kann fehlen. Unbekannte Flächen werden als ungeklärt markiert.

Welche Spalten eine brauchbare Zinsliste braucht

Für die Überleitung empfiehlt sich ein Hauptmietzins ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer. Weitere Entgelte bleiben erkennbar, etwa für Einrichtung oder gesonderte Leistungen. Diese Darstellungsentscheidung bedeutet nicht, dass jeder Zusatzbetrag automatisch zum nachhaltigen Eigentümerertrag zählt. Gegenleistungen, Kosten und vertragliche Grundlage müssen dazu passen.

Trennen Sie die aktuell vorgeschriebene Miete von einer fachlich geprüften zulässigen Miete. Eine Zahlung bestätigt weder die richtige Mietzinsbildung noch die Wirksamkeit einer Erhöhung. Hinterlegen Sie Vertragsbeginn, Nachträge, letzte Anpassung und den dazugehörigen Beleg. Die rechtlichen Voraussetzungen werden je Mietgegenstand geprüft; ein einheitliches Etikett für das ganze Haus reicht dafür nicht.

Arbeitsstruktur je Einheit
SpaltengruppeEintragKontrollfrage
ObjektTop, Nutzung, Fläche, FlächenquelleIst die Einheit vollständig zugeordnet?
VertragBeginn, Laufzeit, Nachträge, BelegnummerWelche Vereinbarung gilt am Stichtag?
VorschreibungHauptmietzins, Kosten, Steuer getrenntWas wird für welchen Zeitraum verlangt?
ZahlungZuordnung, Rückstand, GutschriftWas wurde auf die jeweilige Forderung bezahlt?
AnnahmeLeerstand, Prüfstatus, künftiger BeginnWelche Abweichung ist noch zu belegen?

Grundlagen: RIS – Bundeskanzleramt [2]

Soll und Ist mit dem Mieterkonto abstimmen

Soll bezeichnet hier den im Zeitraum vorgeschriebenen Betrag, Ist die darauf zugeordneten Zahlungen. Halten Sie diese Definition ausdrücklich fest: Hausverwaltungsprogramme verwenden Begriffe teilweise anders. Eine Januarzahlung kann eine Dezemberforderung begleichen. Kautionen, Betriebskostennachzahlungen und spätere Rückstandszahlungen dürfen den laufenden Hauptmietzins nicht künstlich erhöhen.

Führen Sie je Einheit eine Abstimmung aus Anfangssaldo, Vorschreibungen, Korrekturen und Zahlungen zum Endsaldo. Untersuchen Sie größere Differenzen einzeln: verspätete Zahlung, vereinbarte Stundung, Mietminderung oder strittige Forderung verlangen unterschiedliche Annahmen. Eine nachvollziehbare Notiz ist besser als ein pauschaler Ausfallprozentsatz, der bereits berücksichtigte Rückstände nochmals abzieht.

Leerstand und Vertragswechsel zeitlich beschreiben

Eine leere Einheit erhält derzeit keinen erfundenen Mietertrag. Dokumentieren Sie seit wann sie leer steht, ob sie technisch vermietbar ist und welche Arbeiten vorausgehen. Eine erwartete Neuvermietungsmiete wird mit eigener Grundlage und frühestmöglichem Beginn erfasst. Vermarktungsdauer, mietfreie Anlaufzeit und Kosten gehören in dieselbe Betrachtung.

Auch ein eingetragenes Vertragsende bedeutet keine zugesicherte Rückgabe. Prüfen lassen müssen Sie Befristung, Verlängerungen und tatsächlichen Vertragsverlauf. Bleibt die Rechtslage offen, zeigt die Liste zunächst den belegten Bestand und daneben ein bedingtes Szenario. Sie benötigt keinen scheinbar präzisen Auszugstermin, nur weil das Bewertungsmodell einen solchen Termin verarbeiten könnte.

Grundlagen: RIS – Bundeskanzleramt [3]

Von der Zinsliste zum Bewertungsmodell überleiten

Erstellen Sie unter den Summen eine Überleitungsrechnung: Ausgangsertrag, belegte zeitliche Korrekturen, gesonderte Annahmen und daraus erwarteter Ertrag. Die laufenden Aufwendungen des Eigentümers kommen anschließend hinzu. § 5 LBG berücksichtigt bei einer Ertragswertbetrachtung Ertrag, Aufwand, Ausfallwagnis, Nutzungsdauer und Kapitalisierung. Die Zinsliste liefert dafür wichtige Eingangsdaten, aber noch keinen Immobilienwert.

Kennzeichnen Sie jede Annahme mit Quelle und Bearbeitungsstatus. Übergeben werden die Liste, eine Erläuterung ihrer Begriffe und die referenzierten Unterlagen. Personenbezogene Angaben bleiben auf das für die konkrete Prüfung Erforderliche beschränkt. So kann die bewertende Fachperson nachvollziehen, welche Beträge aus der Buchhaltung stammen und welche erst fachlich bestätigt werden müssen.

Grundlagen: RIS – Bundeskanzleramt [1]

PRAXIS VERSTEHEN · FIKTIVES BEISPIEL

Fiktiver Monatsabgleich mit drei Einheiten

Reines Rechenbeispiel ohne Bezug zu einem tatsächlichen Wiener Haus. Alle Beträge betreffen ausschließlich Hauptmietzins ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer.

  1. Top 1: 600 Euro vorgeschrieben, 600 Euro auf diesen Monat bezahlt. Top 2: 800 Euro vorgeschrieben, 650 Euro auf diesen Monat bezahlt. Top 3: leer, keine Vorschreibung.
  2. Das Monatssoll beträgt 1.400 Euro, die darauf zugeordneten Zahlungen 1.250 Euro. Die offene Differenz beträgt 150 Euro; sie wird zuerst am Mieterkonto untersucht.
  3. Bei unverändertem Bestand ergäbe die einfache Hochrechnung 16.800 Euro Jahressoll. Sie ist ausdrücklich keine bestätigte Jahresprognose.
  4. Für Top 3 stehen 900 Euro mögliche Monatsmiete in einer separaten Annahmenspalte. Vor Ansatz fehlen Rechtsprüfung, Vermietbarkeitsbefund und Starttermin.
Was Sie daraus mitnehmen

Die Tabelle macht sichtbar, ob Unsicherheit aus einer Zahlung, einem Vertrag oder einer geplanten Vermietung kommt. Eine einzige Gesamtsumme würde diese Ursachen verdecken.

FÜR IHRE IMMOBILIE

Ihre nächsten Prüfschritte

Halten Sie fest, was Sie bereits klären konnten und welche Unterlagen Sie noch benötigen.

0 von 4 Punkten geklärtIhre persönliche Auswahl

Zinslisten und Mieterkonten mit gleichem Zeitraum

Sie ermöglichen die Abstimmung von Vorschreibung, Zahlung und Rückstand.

Woher bekomme ich die Grundlage?

Bei der Hausverwaltung als auswertbare Datei anfordern.

Vertragsmappe mit Nachträgen und Anpassungsschreiben

Sie belegt die Herkunft jedes laufenden Mietansatzes.

Woher bekomme ich die Grundlage?

Verwaltung und eigene Unterlagen nach Top-Kennung zusammenführen.

Liste leerer oder eigengenutzter Einheiten

Sie verhindert, dass fehlender Ist-Ertrag unbemerkt durch Wunschmieten ersetzt wird.

Woher bekomme ich die Grundlage?

Mit Verwaltung und Besichtigung abgleichen.

Kommentierte Überleitungsrechnung

Sie trennt Buchhaltungsstand, zeitliche Korrektur und ungeprüfte Erwartung.

Woher bekomme ich die Grundlage?

Gemeinsam mit der bewertenden Fachperson vervollständigen.

Lesen und Prüfen sind ohne Anmeldung möglich. Gespeicherte Prüflisten finden Sie privat unter Mein Bereich. Die Auswahl bestätigt keine fachliche Prüfung Ihrer Immobilie.

Quellen und Stand

Die folgenden Grundlagen unterstützen diesen Leitartikel. Für Ihr konkretes Objekt zählen die aktuellen Unterlagen und die jeweils anwendbaren Voraussetzungen.

  1. RIS – BundeskanzleramtLiegenschaftsbewertungsgesetz § 5: Ertragswertverfahren
  2. RIS – BundeskanzleramtMietrechtsgesetz § 16: Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
  3. RIS – BundeskanzleramtMietrechtsgesetz § 29: Auflösung und Erneuerung des Mietvertrages

Redaktioneller Stand: 11.09.2026. Beispiele erläutern Zusammenhänge und enthalten keine individuell ermittelte Immobilienbewertung. Redaktion und Quellenarbeit.

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